Dichtigkeitsnachweise für private Anschlußleitungen

Der Gesetzgeber schreibt im Wasserhaushaltsgesetz vor, daß bundeseinheitlich alle Grundstücksbesitzer die Dichtigkeit ihrer Anschlußleitungen nachzuweisen haben. Diese Vorschrift ist leider bis heute nicht sonderlich propagiert worden und wird nur von wenigen Kommunen und Abwasserverbänden strikt vollzogen. Die Vorschrift ruft aber leider auch Scheinfirmen und unqualifizierte Geschäftemacher auf den Plan, welche die Kosten gehörig in die Höhe treiben werden und zudem völlig unqualifizierte Prüfungen durchführen.

 

Was ist zu tun?

Kommunen und Zweckverbände tun gut daran, die Bevölkerung zunächst über die Rechtslage aufzuklären. Manche Gemeinden, Städte und Verbände haben bereits begonnen, die Prüfungen im Rahmen von Reihen- und gebietsbezogenen Sammeluntersuchungen zu veranlassen. Auf diese Art und Weise können für die verpflichteten Grundstücksbesitzer gegenüber einzeln beauftragter Prüfungen sogar Kosten gespart werden. Es ist hierbei auch sicher gestellt, daß nur Fachfirmen mit den Prüfungen beauftragt werden.

 

Welchen Beitrag leisten wir?

Wir sind als qualifiziertes Fachunternehmen zugelassen und in der Lage, die geforderten Untersuchungen zeitnah und kostenneutral durchzuführen. Bei den Vorbereitungen von Reihen- und Sammeluntersuchungen sind wir Ihnen gerne beratend und organisierend behilflich. Wir können Ihnen mit unseren Erfahrungen aus vorangegangenen Untersuchungsprogrammen sicher hilfreich sein und verweisen mit Stolz auf unser Musterprojekte Unterschleißheim und Eching, wo wir in den letzten vier Jahren mehrere Tausend Prüfungen durchgeführt haben.

Zeitungsbericht